der MP Medicalpool® GmbH, Kornbergstraße 31, 35644 Hohenahr
(1) Die MP Medicalpool® GmbH ( nachfolgend Medicalpool® genannt ) betreibt gemäß § 65z BGB die Vermittlung freiberuflich oder hauptberuflich tätiger Therapeuten und Therapeutinnen als therapeutische Vertreter, im Folgenden Honorar-Therapeuten genannt, zur zeitlich befristeten Übernahme therapeutischer Tätigkeiten in Praxen, Krankenhausabteilungen oder Reha-Zentren oder auf sonstige Weise mit der physikalischen Heilkunde befassten Einrichtungen, im Folgenden mit Einrichtung bezeichnet.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für sämtliche Vermittlungstätigkeiten, welche die Medicalpool® dem Honorar-Therapeuten und der Einrichtung verschafft.
(1) Der Honorar-Therapeuten registriert sich mit dem von der Medicalpool® vorgesehenen Anmeldeformular im Internet. Hierfür füllt er das von der Medicalpool® zur Verfügung gestelltes Formular wahrheitsgemäß aus, übermittelt der Medicalpool® alle erforderlichen Informationen und stellt der Medicalpool® seine Zeugnisse und Urkunden in Kopie zur Verfügung.
(2) Die Einrichtung registriert sich mit dem von der Medicalpool® vorgesehenen Anmeldeformular im Internet. Hierfür füllt sie das von der Medicalpool® zur Verfügung gestelltes Formular aus und übermittelt der Medicalpool® alle erforderlichen Informationen zur Anfrage.
(3) Nach Eingang der erforderlichen Informationen und der Klärung der spezifischen Besonderheiten übersendet die Medicalpool® einen Rahmenvertrag mit den auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertragsinhalten.
(4) Sobald die Medicalpool® von einer Einrichtung mit der Vermittlung einer Honorarvertretung beauftragt wird, prüft die Medicalpool® nach eigenem Ermessen, ob der Honorar-Therapeuten nach seinen eigenen Angaben den Anforderungen der Einrichtung entsprechen könnte und verfügbar ist.
(5) Hierbei wird die Medicalpool® nach eigenem Ermessen ggf. das Kontaktprofil des Honorartherapeuten der Einrichtung mitteilen, ohne für entsprechende Angaben selbst irgendeine Gewähr zu übernehmen. Gleichermaßen wird die Medicalpool®, soweit ihr das tunlich erscheint, etwaige Ihr bekannte Informationen über die Einrichtung dem Honorartherapeuten übermitteln.
(6) Den Wünschen beider Parteien entsprechend wird die Medicalpool® die Verhandlungen, den Vertragsabschluss und die Durchführung der Honorarvertretung koordinieren und organisieren und abrechen.
(1) Der Honorar-Therapeuten und die Einrichtung sind damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund der Registrierung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
(2) Ferner erklärt er/sie ausdrücklich, dass er damit einverstanden ist, dass die Medicalpool® zu Vermittlungszwecken bei den vom Honorar-Therapeuten genannten Referenzen Informationen über ihn einholt und diese speichert, verarbeitet und nutzt. Die Medicalpool® ist berechtigt, diese Daten im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit potentiellen Einrichtungen, die als Auftraggeber für den Honorartherapeuten in Frage kommen, zu übermitteln.
(3) Der Vertrag über die therapeutischen Leistungen wird zwischen der Medicalpool® und der Einrichtung sowie der Medicalpool® und dem Therapeuten durch einen schriftlichen Honorartherapeutenvertrag/Arbeitsvertrag geschlossen. Jedwede Nebenabrede ist schriftlich zu fixieren.
(4) Vor Aufnahme der Tätigkeit Ist der Honorar-Therapeuten verpflichtet, der Einrichtung seinen Heilberufsausweis oder die Originalurkunden (Personalausweis, Fachzeugnis und Zertifikate) vorzulegen.
(5) Der Honorar-Therapeuten wird jede zwischen ihm und der Einrichtung getroffene Vereinbarung, einschließlich Nebenabreden, sowie die auf die Tätigkeit bezogenen Arbeitserfassungsbögen der Medicalpool® unverzüglich im Original zukommen lassen, sofern diese der Medicalpool® noch nicht vorliegen.
(1) Die Medicalpool® rechnet die therapeutische Leistungen und zugehörige Nebenkosten mit der Einrichtung direkt oder im Namen des Therapeuten ab. Das vereinbarte Honorar ist spätestens vierzehn Tage nach Zahlungseingang von der Einrichtung, das Gehalt bis zum 10 Werktag des folgenden Monats durch die Medicalpool® auf das vom Therapeuten angegebene Konto zu überweisen.
(2) Für eine partielle Vorfinanzierung des Honoraranteils (FAA Honorar Direkte 8o) ist eine schriftlicher Vereinbarung zwischen der Medicalpool® und dem Honorartherapeuten Voraussetzung.
(3)Sollten trotz der Rechnungsstellung durch die Medicalpool® Honorare oder Nebenkosten und/oder ihre Anteile direkt an den Honorar-Therapeuten gezahlt werden, wird dieser die Medicalpool® sofort informieren.
(4) Die Medicalpool® übernimmt nicht das Insolvenzrisiko der Einrichtung.
(1)Die Medicalpool® haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Vermittlungsvertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Medicalpool® oder eines seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(1) Die Medicalpool® hat für die persönliche gesetzliche Haftpflicht der bei ihm angestellten und durch ihn vermittelten Honorar-Therapeuten, die eine [freiberufliche] Vertretung als Honorarvertreter in der Einrichtung aufgrund eines Vermittlungsvertrags der Medicalpool® ausüben, eine subsidiäre Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, für die Folgendes gilt:
a. Die Deckungssummen betragen € 3. Mio für Personen- und Sachschäden sowie € 100.000 für Vermögensschäden, wobei für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres die Höchstleistung des Versicherers auf das Xfache der vorgenannten Deckungssummen begrenzt ist.
b. Kein Versicherungsschutz besteht für nicht vereinbarungsgemäßen und qualifikationsgerechten Einsatz des Honorar-Therapeuten durch die Einrichtung und für Einsätze außerhalb Deutschlands.
(2) Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zur bestehenden Deckung der die Honorar-Therapeuten einsetzenden Einrichtung sowie subsidiär zu einer ggf. selbst für den Honorar-Therapeuten bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
Die Parteien vereinbaren wechselseitig, über die einzelnen Vermittlungsverträge und für die ihnen ihm Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Die Einrichtung verpflichtet sich, den von der Medicalpool® vermittelten Therapeuten nach Abschluss oder im Anschluss an einen von der Medicalpool® vermittelten Einsatz in der Einrichtung für die Dauer von zwei Jahren nicht unter Ausschluss oder Umgehung der Vermittlungstätigkeit des Medicalpool® erneut zu beauftragen oder sonst zu beschäftigen. Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR fällig.
Die Einrichtung wird den Honorartherapeuten nicht weitervermitteln und die Daten des Therapeuten auch nicht Dritten oder mit ihr verbundenen Unternehmen zu Vermittlungszwecken zur Verfügung stellen.
(1) Kündigung, Aufhebung und Änderung dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so soll die Wirksamkeit dieser Vereinbarung davon im Übrigen unberührt bleiben.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Fassung vom 17.01.2014
MP Medicalpool® GmbH
Kornbergstraße 31
35644 Hohenahr
Tel.: 06444 - 93 11 624
FAX: 06444 - 92 29 84
Hompage: www.medicalpool.de
E-Mail: medicalpool@gmx.de
Geschäftsführung. Dipl.-Ing. HP Stephanie Bonsack
Amtsgericht Wetzlar, HRB 6580